energieausweise

Was ist ein Energieausweis, was bringt er?

 

Der Energieausweis, der grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt wird, dokumentiert und bewertet dessen energetischen Zustand, legt dar, ob das Gebäude den Anforderungen der EnEV1 2014 erfüllt, zeigt energetische Mängel auf und gibt Empfehlungen, mit welchen wirtschaftlichen Modernisierungsmaßnahmen die Energiebilanz verbessert werden kann.

 

Er dient dem Hausbesitzer als Orientierungshilfe und als Basis für einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung seines Gebäudes und dem Mieter als Entscheidungshilfe bei einer Mietoption. Kauf- oder Mietinteressenten können tendenziell abschätzen, ob Sie mit hohen oder niedrigen Energiekosten zu rechnen haben und können die energetischen Kennwerte sowie die Effizienzklasse des Gebäudes mit anderen Gebäuden bundesweit miteinander vergleichen.

 

Die Farbskala zeigt auf einen Blick, wieviel Endenergie2 und Primärenergie3 pro m² Nutzfläche und Jahr das Gebäude benötigt. Befindet sich der Pfeil im grünen Bereich, so ist das Haus in einem energetisch guten Zustand. Im gelben Bereich ist es sinnvoll sich mit dem Modernisierungsgedanken auseinander zu setzen. Befindet sich der Pfeil im roten Bereich ist eine energetische Sanierung äußerst sinnvoll.

 

Die Umsetzung der Modernisierungsempfehlungen sind nach § 20 EnEV 2014 für den Eigentümer nicht verpflichtend. Aufbauend auf den Sanierungsvorschlägen kann eine ausführliche Energieberatung erfolgen oder auch die direkte Umsetzung der Maßnahmen z. B.: Dämmung der Außenwand, des Daches und der Heizungsrohre, der Austausch alter Fenster und/oder der Anlagentechnik.

 

Ein energetisch optimiertes Haus steigert den Wert, spart langfristig Energie und Kosten ein, verbessert das Raumklima und den Wohnkomfort und schont die Umwelt durch weniger CO2-Ausstoß.

 

 

Die Ausweisarten

 

Die EnEV unterscheidet zwischen 2 Energieausweisarten. Der bedarfsbasierte Energieausweis (Energiebedarfsausweis), der den theoretischen Energiebedarf auf der Grundlage einer komplexen Berechnung ermittelt und der verbrauchsbasierte Energieausweis (Energieverbrauchsausweis), dem die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre zu Grunde liegen.

 

 

Der Energieausweis, welcher ist der Richtige?

 

Die Energieausweispflicht

 

Seit dem 01. Januar 2009 benötigt der Eigentümer eines Wohnhauses einen Energieausweis, wenn er dieses vermietet, verkauft oder verpachtet. Wohnt dieser selbst im Gebäude, benötigt er keinen Energieausweis.

 

Einem potenziellen Käufer, Mieter oder Pächter von Wohngebäuden ist der Energieausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags zu übergeben.

 

Die Energieausweispflicht gilt nicht für:

  • denkmalgeschützte Wohngebäude
  • Gebäude innerhalb von Ensemble- und denkmalgeschützten Bereichen
  • Häuser, die als Ferienhaus genutzt werden
  • Wohngebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 m²

 

 

Die Gültigkeitsdauer

 

Der Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig.

 

Wird die Immobilie im Gültigkeitszeitraum modernisiert, z. B.: Dämmung der Gebäudehülle von über 10 % der Fläche des Außenbauteils oder Austausch der Anlagentechnik, die beheizte Nutzfläche wurde um mehr als die Hälfte erweitert und die beheizte Nutzfläche ist größer als 50 m² muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, weil sich der Energiebedarf oder –verbrauch durch die energetische Sanierung verringert hat.

 

 

Die Fördermöglichkeiten

 

Bislang ist die Ausstellung von Energieausweisen nicht förderfähig, jedoch eine anschließende BAFA-unterstützte Vor-Ort-Energieberatung. Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises können aber als Betriebsausgaben oder Werbungs­kosten abgesetzt werden.

 

 

Die Vorteile eines Energieausweises auf einen Blick:

  • Vergleichsmöglichkeit des Endenergie- und Primärenergiebedarf/-verbrauch bundesweit mit anderen Gebäuden
  • Höhe der anfallenden Heizkosten ist einschätzbar
  • wertvolle Entscheidungshilfe für ein Kauf- oder Mietwunsch
  • Energieeffizienz wird zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt
  • Wertsteigerung der Immobilie
  • Grundlage einer weiterführenden Energieberatung

  

 

1 EnEV: Energieeinsparverordnung

2 Endenergie: Energiemenge, die für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung aufgewandt werden muss

3 Primärenergie: Endenergie zuzüglich die Energiemenge, die aufgebracht werden muss den Energieträger (z. B.: Öl, Gas pp.) zu gewinnen, aufzuarbeiten und zu transportieren

Energieverbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch der Bewohner der vergangenen 3 Jahre zu Grunde gelegt.

 

Da das Heizverhalten der Menschen sehr unterschiedlich ist, können keine spezifischen Modernisierungsmaßnahmen empfohlen werden, da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet werden.

Energiebedarfsausweis

Bei der Ausstellung eines Energiebedarfsausweis geht eine umfangreiche bautechnische Untersuchung der Gebäudes und der Anlagentechnik vor Ort voraus.

 

Gezielt können konkrete Modernisierungsmaßnahmen zur energetischen Verbesserung der Bausubstanz und der Anlagentechnik empfohlen werden.