kfw-zuschuss baubegleitung

Programm 431

Dieses Produkt fördert ausschließlich Leistungen der Fachplanung und der qualifizierten Baubegleitung, wenn die energetische Modernisierung durch unabhängige Energieeffizienz-Experten bzw. Energieeffizienz-Expertinnen durchgeführt wurde und wenn die Förderprodukte 151/152 Energieeffizient Sanieren - Kredit sowie das Förderprodukt 430 Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss in Anspruch genommen worden ist.

 

Unser Sachverständigerinnen- und Planungsbüro ist in der Energieeffizienz-Expertenliste des Förderprogramms des Bundes gelistet.

 

 

Die Leistungen und Konditionen

  • 50 % der förderfähigen Kosten bzw. Beratungshonorar
  • maximaler Zuschussbetrag 4.000 € pro Sanierungsvorhaben
  • Zuschussbeträge werden erst ab 300 € ausgezahlt

 

 

Die Qualitätssicherung

 

Die von uns geführte baubegleitende Qualitätssicherung beinhaltet folgende Leistungsfelder:

  • Leistungen zur Detailplanung u. a. U-Wert-Berechnungen vor der Sanierung
  • Kontrolle der bauausführenden Maßnahmen vor Ort während der Sanierung
  • Abnahme und Bewertung der Modernisierungsmaßnahmen nach den "Technischen Mindestanforderungen" der KfW nach der Sanierung

 

 

Die Vorgehensweise

 

1. Energieeffizienz-Experten/-Expertin beauftragen

 

Die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten/-Expertin und die Nutzung eines Förderproduktes der Programme 151/152 und 430 sind die Voraussetzung für den Erhalt dieses Zuschusses.

 

 

2. Fördermöglichkeiten kombinieren

 

Der KfW-Zuschuss kann mit anderen Förderprodukten kombiniert werden. Diese sind:

  • Effizient Bauen - Kredit und Zuschuss (Programm 153)
  • Altersgerecht Umbauen/Barrierereduzierung - Kredit (Programm 159)
  • Altersgerecht Umbauen/Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (Programm 455-B)
  • Einbruchschutz - Investitionszuschuss (Programm 455-E)
  • Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (Programm 430)

Auch die Kombination mit dem Förderprogramm Vor-Ort-Beratung der BAFA ist möglich.

 

 

3. Zuschuss beantragen

 

Wie bei allen anderen Fördermittelprodukten der KfW (Kredit oder Zuschuss), muss der Zuschussantrag vor Beginn des Sanierungsvorhabens oder Kauf im KfW-Zuschussportal gestellt werden, so auch hier.

 

 

4. Umsetzung der Maßnahmen und Identität nachweisen

 

Wurde der Zuschussantrag zugesagt, können Sie sofort mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen oder die sanierte Immobilie kaufen. Eine rückwirkende Förderung der erbrachten Sanierungsmaßnahme ist nicht möglich

 

Der SCHUFA-Identitäts-Check (S-ID-Check) ist gesetzlich nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtend, wenn der Zuschussbetrag unter 15.000 € liegt. Er dient zur Überprüfung der Identifikation der im Zuschussportal eingegebenen personenbezogenen Daten der/des Zuschussempfänger/s oder bei Wohnungseingentümergemeinschaft der Bevollmächtigte (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Die übermittelten Daten werden ausschließlich zur Prüfung der Identität verwendet und werden nicht gespeichert.

 

Wurde der S-ID-Check nicht erfolgreich durchlaufen, kann der Nachweis bequem von Zuhause im KfW-Zuschussportal durch das Video-Ident-Verfahren (V-I-V) erfolgen. Sie werden mit Hilfe eines/r Mitarbeiter/in im Rahmen eines akustisch aufgezeichneten Video-Telefonats durch die Identifizierung geleitet und unterstützt. Die Identifizierung können Sie über einen PC, Laptop, Tablett oder Smartphone mit Kamera und Mikrofon durchführen. Wir empfehlen die Durchführung mit einem Tablett oder Smartphone, da diese Endgeräte über eine leistungsfähigeren Kameralinse verfügen und Sie Ihren Standort bei ungünstigen Lichtverhältnissen verlegen können. Dazu halten Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass bereit. Bitte beachten Sie, dass jeder Zuschussempfänger das Video-ID-Verfahren von A- Z durchlaufen muss.

 

Die Identifizierung können Sie auch in der Postfiliale über das Post-Ident-Verfahren mit Unterstützung eines Mitarbeiters oder ener Mitarbeiterin durchlaufen. Dazu erhalten Sie von uns einen Postident-Coupon, mit diesem Sie dann eine Filiale der Deutsche Post aufsuchen können. Mitzubringen ist neben dem Coupon auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. 

 

Bei Zuschussbeträge ab 15.000 € ist ein Nachweis erforderlich, dass der Zuschussempfänger identisch mit dem Kontoinhaber ist. Dies kann durch einen Kontoauszug oder Kontobestätigung der Bank nachgewiesen werden.

 

 

5. "Bestätigung nach Durchführung" einreichen - Zuschuss erhalten

 

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und nach Abnahme der fachgerecht ausgeführten Arbeiten unter Einhaltung der "Technischen Mindestanforderungen", erstellen wir die "Bestätigung nach Durch­führung - Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung" (BnD) und beantragen die Auszahlung anhand der Honorarkosten.

Ein anschaulicher Film

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