KFW-Bundesförderung für Effiziente Gebäude_Programm 261_Kredit Effizienzhaus

Energieeffizient Sanieren

Sie sind Eigentümer/Eigentümerin eines älteren und sanierungsbedürftigen Wohnhauses und denken über eine zukunftsorientierte Modernisierung zum Energieeffizienzhaus nach? Der Bund hilft Ihnen durch zinsgünstigen KfW-Krediten, das Gebäude und die Anlagentechnik effizient zu modernisieren sowie den Energie­verbrauch bzw. die Energiekosten und den CO2-Ausstoß zu senken. Wenn Sie eine Immobilie als Erst­käufer erwer­ben wollen, haben Sie Chancen auf Unter­stützung.

 

 

Förderberechtigung

 

Förderberechtigt sind Privatpersonen. Dazu zählen:

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen 

   

Förderzweck

 

Gefördert werden bauliche und anlagentechnische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden, die mindestens 5 Jahre alt sind und nach Sanierung einen max. Primärenergiebedarf QP von maximal 85 % des vergleichbaren Referenzgebäudes nach GEG aufweisen. Dies bedeutet, dass es 15 % weniger Energie verbraucht als ein Neubau, der den Mindestanforderungen entspricht. Gleichfalls muss der Transmissionswärmeverlust HT durch die Gebäudehülle höchstens 100 % des Referenzgebäudes betragen. Dabei spielen die Dämmung des Gebäudes und moderne Heiztechnik eine entscheidende Rolle.

 

In der Wärmeversorgung werden z. B. Gas-Brennwertkessel, Gasstrahler pp. nicht gefördert nur Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien.

 

 

Effizienzhausstandard

 

Förderfähig sind Sanierungsmaßnahmen, die die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und den Technischen Mindestanforderungen nach Umsetzung einhalten und folgende Effizienzhausstufe erreichen können:

 

  • Effizienzhaus 85, 85 EE (erneuerbare Energie) oder 85 NH (Nachhaltiges Gebäude)
  • Effizienzhaus 70, 70 EE oder 70 NH
  • Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH
  • Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH

 

Der „Effizienzhaus EE“ wird erreicht, wenn erstmals ein Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs aufweist; „Effizienzhaus NH“, wenn die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ erreicht wird.

 

 

 

Kreditbetrag

 

Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 150.000 € pro Wohneinheit (WE). Erreicht der Energiestandard nach Sanierung die EE- oder NH-Klasse, so erhöht sich der Kreditbetrag auf 150.000 €/WE. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 37.500 € betragen und hängt von der erreichten Energieeffizienzklasse ab.

 

Sie können die Laufzeit des Kreditbetrages selbst nach Ihren Möglichkeiten wählen; die Mindestlaufzeit ist mit 4 Jahre festgelegt.

 

  • 10 Jahre Laufzeit + höchstens 2 Jahre tilgungsfrei
  • 10 Jahre Laufzeit + Tilgung nach Ende der Laufzeit
  • 20 Jahre Laufzeit + höchstens 3 Jahre tilgungsfrei
  • 30 Jahre Laufzeit + höchstens 5 Jahre tilgungsfrei

 

Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach dem tagesaktuellen Zinssatz des Kapitalmarktes am Tag der Zusage; die Zinsbindung beträgt 10 Jahre.

 

Sie können nach Erhalt einer positiven Kreditzusage, die Kreditsumme einer oder mehreren Teilen innerhalb 12 Monate abrufen.

 

Eine Kredit- oder Zuschusszusage wird nur erteilt, wenn der Kreditantrag bzw. Zuschussantrag vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen über den/die Energieeffizienz-Experten/Energieeffizienz-Expertin gestellt wurde. Ebenso müssen die "Technischen Mindestanforderungen", die den Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (maximaler U-Wert) der jeweiligen Bauteile genügen müssen unter Berücksichtigung der "Liste der technischen FAQ" eingehalten werden. Die Maßnahmen sind entsprechend der technischen Mindestanforderungen von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen und durch Abgabe der Unternehmererklärung zu belegen.

 

 

Eigenleistung

 

In diesem Produkt ist es auch möglich, Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung durchzuführen. Hier können die für die Sanierung verbundenen Kosten (Materialkosten) förderfähig angesetzt werden. Der fachgerechte Einbau wird durch uns im Rahmen der Baubegleitung mit der „Bestätigung nach Durchführung (BnD) bescheinigt.

 

 

 

Fachplanung und Baubegleitung

 

Die Einbindung eines/einer zertifizierten Energie-Effizienz-Experten/-Expertin für die Beantragung des Förderverfahrens ist nach der geltenden Richtlinie BEG WG notwendig. Wir entwickeln unabhängig ein Gesamtkonzept für den Wärmeschutz der Gebäudehülle und den Einsatz einer auf erneuerbaren basierenden Heizungstechnik, erstellen die „Bestätigung nach Antrag“ (BzA), führen die Bauabnahme durch und erstellen nach Sanierungsabschluss mit der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen (TMA) und die Einsparungen an Primär- und Endenergie sowie den CO2-Ausstoß.

 

Die KfW fördert die Baubegleitung mit 50 % der förderfähigen Kosten. Das Honorar für die Fachplanung/Baubegleitung bei einem 1- oder 2-Familienhaus in der EE- oder NH-Klasse kann bis zu 10.000 €/Wohneinheit; bei einem Mehrfamilienhaus 4.000 €/WE oder max. 40.000 € betragen.

 

 

 

Wichtig:

  • Die Rechnungen müssen in deutscher Sprache ausgefertigt sein und die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen. Die Rechnung ist unbar zu begleichen.
  • "Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Berechnungsunterlagen und Nachweise sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor." Quelle: KfW
  • Falls Sie das geförderte Wohngebäude/Wohneinheit innerhalb von 10 Jahren nach Zuschusszusage verkaufen, ist der Erwerber auf die Förderung der KfW und auf das Verschlechterungsverbot für die energetische Qualität des Gebäudes (Aufrechterhaltung der energetischen Qualität) hinzuweisen.

 

Pflichten des Zuschussempfängers

 

Der Zuschussempfänger hat Auskunfts- und Sorgfaltspflichten. Dieser ist verpflichtet, innerhalb von 10 Jahren nach Zuschusszusage der KfW auf Verlangen vorzulegen:

  • Rechnungen und Nachweise über geleistete Zahlungen (Kontoauszüge). Nachweis über die förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -kosten durch den Verkäufer beim Ersterwerb.
  • Dokumentation der von dem/der Energieeffizienz-Experten/in erbrachten Leistungen (Planung und Baubegleitung)