Die Vorteile
Die Leistungen und Konditionen
Beispiel:
KfW-Effizienzhaus 85, 0,75 p.a. Sollzins, -0,75 eff. Jahreszins, 30 Jahre Laufzeit, 1 tilgungsfreies Anlaufjahr, 10 Jahre Zinsbindung, Tilgungszuschuss 30 % *Stand: 24.01.2020
Die Vorgehensweise
1. Energieeffizienz-Experten/-Expertin beauftragen
Die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten/-Expertin ist die Voraussetzung für den Erhalt von Fördermittel, da Sie als Gebäudeeigentümer eines Gebäudes den Kreditantrag nicht stellen können. Energieeffizientes Sanieren erfordert komplexes Fachwissen. Wir sind Ansprechpartnerinnen in allen Fragen, wir planen die Sanierung, überwachen und kontrollieren die fachgerecht ausgeführten Sanierungsmaßnahmen im Rahmen unserer Baubegleitung, die mit 50 % der Honorarkosten bezuschusst wird.
2. Fördermöglichkeiten kombinieren
Der KfW-Kredit kann mit anderen Förderprodukten kombiniert
werden. Diese sind:
3. Finanzungspartner wählen - Kredit beantragen
Mit der "Bestätigung zum Antrag" (BzA), die wir für Ihr Sanierungsprojekt beantragen, suchen Sie Ihren Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse,
Versicherung) auf.
4. Kreditantrag stellen
Der Kreditantrag muss vor Beginn des Sanierungsvorhabens bei Ihrem Kreditinstitut gestellt werden. Erst nach Zusage der Förderung können Sie mit den Maßnahmen beginnen. Eine rückwirkende Förderung der erbrachten
Sanierungsmaßnahme ist nicht möglich. Unterstützt Ihr Finanzierungspartner Ihr Sanierungsvorhaben, gibt sie den Antrag an die KfW weiter. Kalkulieren Sie eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen bis zur Zusage
ein.
Auszug aus dem KfW-Förderprogramm:
"Auf eigenes Risiko können Sie mit den Baumaßnahmen beginnen, sobald Sie den Kreditantrag bei Ihrem Finanzierungspartner gestellt haben."
"Als Kreditantrag in diesem Sinne gilt auch ein formloser Antrag oder ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch inklusive KfW-Förderung bei Ihrem Finanzierungspartner zum geplanten Vorhaben."
"Der formgerechte Antrag muss dann innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn bei uns eingehen. Bei Eingang nach Ablauf der 3-Monatsfrist
ist eine Förderung möglich, wenn das Vorhaben zu weniger als 50 % realisiert ist (Baufortschritt kleiner 50 %, bei
Ersterwerb Kaufpreiszahlung geringer 50 %)." Quelle: KfW-Energieeffizient Sanieren - Kredit (Programm 151)
5. "Bestätigung nach Durchführung" einreichen - Tilgungszuschuss erhalten
Die Sanierung muss innerhalb 15 Monate nach Vollauszahlung durchgeführt worden sein. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten prüfen wir im Rahmen der Baubegleitung die Umsetzung und Qualität der ausgeführten Arbeiten gemäß den "Technischen Mindestanforderungen", erstellen die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD). Diese Bescheinigung reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner ein und der Tilgungszuschuss kann gutgeschrieben werden.
Hinweis für Wohnungseigentümergemeinschaften
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) stellen den Antrag bei Sanierungsvorhaben am Gemeinschaftseigentum über einen Vertretungsberechtigten. Die Förderungshöhe am Gemeinschaftseigentum richtet sich nach dem Miteigentumsanteil der einzelnen Eigentümer.
Bei Sanierungsmaßnahmen am Sondereigentum eines einzelnen Wohnungseigentümers stellt dieser den Antrag für sich selbst. Die
förderfähigen Kosten eines "Soloprojekts" kann der Eigentümer vollständig geltend machen.