Kfw-investitionszuschuss

Programm 430

Sie planen in der nächsten Zeit die eine oder andere energetische bauliche und/oder anlagentechnische Modernisierung? Sie können die Investitionskosten aus Ihrem Eigenkapital finanzieren? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig. Die KfW unterstützt sanierungswillige Eigenheimbesitzer in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sowohl  Komplettmaßnahmen, die zum KfW-Haus-Standard führen als auch Einzelmaßnahmen werden gefördert. Sie können nur profitieren!

 

 

Die Leistungen und Konditionen

 

Einzelmaßnahmen

 

Wärmedämmmaßnahmen an Wänden, Dachflächen, Geschossdecken

  • 10 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit (WE) je Einzelmaßnahme  ab 24.01.2020 Erhöhung auf 20 % pro WE
  • Maximaler Zuschuss: 5.000 € pro WE je Einzelmaßnahme ab 24.01.2020 Erhöhung auf 10.000 € pro WE

 

Erneuerung von Fenster und Außentüren

  • 10 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit (WE) je Einzelmaßnahme ab 24.01.2020 Erhöhung auf 20 % pro WE
  • Maximaler Zuschuss: 5.000 € pro WE je Einzelmaßnahme ab 24.01.2020 Erhöhung auf 10.000 € pro WE


Optimierung (hydraulischer Abgleich nach Verfahren B)

  • 10% der förderfähigen Kosten pro WE ab 24.01.2020 Erhöhung auf 20 % pro WE
  • Maximaler Zuschuss: 5.000 € pro WE ab 24.01.2020 Erhöhung auf 10.000 € pro WE

 

Bei Einzelmaßnahmen werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.  Die "Technischen Mindestanforderungen" müssen eingehalten werden, um förderfähig zu sein.

 

 

Sanierungen zum KfW-Effizienz-Standard

 

Wie hoch der KfW-Investitionszuschuss ausfällt, hängt von der künftigen Energieeffizienz des Gebäudes ab. Ein KfW-Effizienzhaus 55 wird höher bezuschusst wie beispielsweise das KfW-Effizienzhaus 70, da es nur 55 % der Energie eines vergleichbaren Neubaus benötigt. Je kleiner die Kennzahl, desto höher die Förderung.

 

KfW-Effizienzhaus 55
  • 30 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit (WE) - ab 24.01.2020 Erhöhung auf 40 % pro WE
  • maximaler Zuschuss: 30.000 € - ab 24.01.2020 Erhöhung 48.000 € pro WE

 

KfW-Effizienzhaus 70

  • 25 % der förderfähigen Kosten pro WE - ab 24.01.2020 Erhöhung auf 35 % pro WE
  • maximaler Zuschuss:  25.000 € - ab 24.01.2020 Erhöhung 42.000 € pro WE

 

KfW-Effizienzhaus 85

  • 20 % der förderfähigen Kosten pro WE - ab 24.01.2020 Erhöhung auf 30 % pro WE
  • maximaler Zuschuss:  20.000 € - ab 24.01.2020 Erhöhung 36.000 € pro WE

 

KfW-Effizienzhaus 100

  • 17,5 % der förderfähigen Kosten pro WE - ab 24.01.2020 Erhöhung auf 27,5 % pro WE
  • maximaler Zuschuss:  17.500 € - ab 24.01.2020 Erhöhung 33.000 € pro WE

  

KfW-Effizienzhaus 115

  • 15 % der förderfähigen Kosten pro WE - ab 24.01.2020 Erhöhung auf 25 % pro WE
  • maximaler Zuschuss:  15.000 € - ab 24.01.2020 Erhöhung 30.000 € pro WE

 

KfW-Effizienzhaus Denkmal

  • 15 % der förderfähigen Kosten pro WE - ab 24.01.2020 Erhöhung auf 25 % pro WE
  • maximaler Zuschuss:  15.000 € - ab 24.01.2020 Erhöhung 30.000 € pro WE

 

Nicht gefördert werden Öl-Heizkessel, Nachtstromspeicherheizungen, Kachelöfen, Niedertemperaturkessel, Kamine, Kaminöfen, Kohle- und Elektroheizungen, sowie Anlagen zur Stromerzeugung, zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.

 

Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Die "Technischen Mindestanforderungen" müssen eingehalten werden, um förderfähig zu sein.

 

 

 

Die Vorgehensweise

 

1. Energieeffizienz-Experten/-Expertin beauftragen

 

Die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten/-Expertin ist die Voraussetzung für den Erhalt von Fördermittel, da Sie als Gebäudeeigentümer eines Gebäudes den Zuschussantrag nicht stellen können. Energie­effizientes Sanieren erfordert komplexes Fach­wissen. Wir sind Ansprechpartnerinnen in allen Fragen, wir planen die Sanierung, überwachen und kontrollieren die fachgerecht ausgeführten Sanierungsmaßnahmen im Rahmen unserer Baubegleitung, die mit 50 % der Honorarkosten bezuschusst wird.

 

 

2. Fördermöglichkeiten kombinieren

 

Der KfW-Investitionszuschuss kann mit anderen Förderprodukten kombiniert werden. Diese sind:

  • Altersgerecht Umbauen/Barrierereduzierung - Kredit (Programm 159)
  • Altersgerecht Umbauen/Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (Programm 455-B)
  • Einbruchschutz - Investitionszuschuss (Programm 455-E)
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubgleitung (Programm 431)
 

 

3. Investitionszuschuss beantragen

 

Der Zuschussantrag muss vor Beginn des Sanierungsvorhabens oder Kauf über uns als Energie-Effizienz-Expertinnen im KfW-Zuschussportal gestellt werden.

 

 

4. Umsetzung der Maßnahmen und Identität nachweisen

 

Wurde der Zuschussantrag zugesagt, können Sie sofort mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen oder die sanierte Immobilie kaufen. Eine rückwirkende Förderung der erbrachten Sanierungsmaßnahme ist nicht möglich

 

 

Der SCHUFA-Identitäts-Check (S-ID-Check) ist gesetzlich nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtend, wenn der Zuschussbetrag unter 15.000 € liegt. Er dient zur Überprüfung der Identifikation der im Zuschussportal eingegebenen personenbezogenen Daten der/des Zuschussempfänger/s oder bei Wohnungseingentümergemeinschaft der Bevollmächtigte (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Die übermittelten Daten werden ausschließlich zur Prüfung der Identität verwendet und werden nicht gespeichert.

 

Wurde der S-ID-Check nicht erfolgreich durchlaufen, kann der Nachweis bequem von Zuhause im KfW-Zuschussportal durch das Video-Ident-Verfahren (V-I-V) erfolgen. Sie werden mit Hilfe eines/r Mitarbeiter/in im Rahmen eines akustisch aufgezeichneten Video-Telefonats durch die Identifizierung geleitet und unterstützt. Die Identifizierung können Sie über einen PC, Laptop, Tablett oder Smartphone mit Kamera und Mikrofon durchführen. Wir empfehlen die Durchführung mit einem Tablett oder Smartphone, da diese Endgeräte über eine leistungsfähigeren Kameralinse verfügen und Sie Ihren Standort bei ungünstigen Lichtverhältnissen verlegen können. Dazu halten Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass bereit. Bitte beachten Sie, dass jeder Zuschussempfänger das Video-ID-Verfahren von A- Z durchlaufen muss.

 

Die Identifizierung können Sie auch in der Postfiliale über das Post-Ident-Verfahren mit Unterstützung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin durchlaufen. Dazu erhalten Sie von uns einen Postident-Coupon, mit diesem Sie dann eine Filiale der Deutsche Post aufsuchen können. Mitzubringen ist neben dem Coupon auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. 

 

Bei Zuschussbeträge ab 15.000 € ist ein Nachweis erforderlich, dass der Zuschussempfänger identisch mit dem Kontoinhaber ist. Dies kann durch einen Kontoauszug oder Kontobestätigung der Bank nachgewiesen werden.

 

 

5. "Bestätigung nach Durchführung" einreichen - Investitionszuschuss erhalten

 

Die Sanierung muss innerhalb 36 Monate nach Zuschusszusage durchgeführt worden sein. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten prüfen wir im Rahmen der Baubegleitung die Umsetzung und Qualität der ausgeführten Arbeiten gemäß den "Technischen Mindestanforderungen", erstellen die "Bestätigung nach Durch­führung" (BnD) und beantragen die Auszahlung anhand der tatsächlichen Investitionskosten.

 

 

 

Hinweis für Wohnungseigentümergemeinschaften

 

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) stellen den Antrag bei Sanierungsvorhaben am Gemeinschaftseigentum über einen Vertretungsberechtigten. Die Förderungshöhe am Gemeinschaftseigentum richtet sich nach dem Miteigentumsanteil der einzelnen Eigentümer.

 

Bei Sanierungsmaßnahmen am Sondereigentum eines einzelnen Wohnungseigentümers stellt dieser den Antrag für sich selbst.  Die förderfähigen Kosten eines "Soloprojekts" kann der Eigentümer vollständig geltend machen.