Energieeffizient Sanieren
Sie sind Eigentümer/Eigentümerin eines älteren und sanierungsbedürftigen Wohnhauses und denken über eine zukunftsorientierte Modernisierung zum Energieeffizienzhaus nach? Der Bund hilft Ihnen durch zinsgünstigen KfW-Krediten, das Gebäude und die Anlagentechnik effizient zu modernisieren sowie den Energieverbrauch bzw. die Energiekosten und den CO2-Ausstoß zu senken. Wenn Sie eine Immobilie als Erstkäufer erwerben wollen, haben Sie Chancen auf Unterstützung.
Förderberechtigung
Förderberechtigt sind Privatpersonen. Dazu zählen:
Förderzweck
Gefördert werden bauliche und anlagentechnische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden, die mindestens 5 Jahre alt sind und nach Sanierung einen max. Primärenergiebedarf QP von maximal 85 % des vergleichbaren Referenzgebäudes nach GEG aufweisen. Dies bedeutet, dass es 15 % weniger Energie verbraucht als ein Neubau, der den Mindestanforderungen entspricht. Gleichfalls muss der Transmissionswärmeverlust HT durch die Gebäudehülle höchstens 100 % des Referenzgebäudes betragen. Dabei spielen die Dämmung des Gebäudes und moderne Heiztechnik eine entscheidende Rolle.
In der Wärmeversorgung werden z. B. Gas-Brennwertkessel, Gasstrahler pp. nicht gefördert nur Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien.
Effizienzhausstandard
Förderfähig sind Sanierungsmaßnahmen, die die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und den Technischen Mindestanforderungen nach Umsetzung einhalten und folgende Effizienzhausstufe erreichen können:
Der „Effizienzhaus EE“ wird erreicht, wenn erstmals ein Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs aufweist; „Effizienzhaus NH“, wenn die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ erreicht wird.
Kreditbetrag
Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 150.000 € pro Wohneinheit (WE). Erreicht der Energiestandard nach Sanierung die EE- oder NH-Klasse, so erhöht sich der Kreditbetrag auf 150.000 €/WE. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 37.500 € betragen und hängt von der erreichten Energieeffizienzklasse ab.
Sie können die Laufzeit des Kreditbetrages selbst nach Ihren Möglichkeiten wählen; die Mindestlaufzeit ist mit 4 Jahre festgelegt.
Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach dem tagesaktuellen Zinssatz des Kapitalmarktes am Tag der Zusage; die Zinsbindung beträgt 10 Jahre.
Sie können nach Erhalt einer positiven Kreditzusage, die Kreditsumme einer oder mehreren Teilen innerhalb 12 Monate abrufen.
Eine Kredit- oder Zuschusszusage wird nur erteilt, wenn der Kreditantrag bzw. Zuschussantrag vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen über den/die Energieeffizienz-Experten/Energieeffizienz-Expertin gestellt wurde. Ebenso müssen die "Technischen Mindestanforderungen", die den Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (maximaler U-Wert) der jeweiligen Bauteile genügen müssen unter Berücksichtigung der "Liste der technischen FAQ" eingehalten werden. Die Maßnahmen sind entsprechend der technischen Mindestanforderungen von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen und durch Abgabe der Unternehmererklärung zu belegen.
Eigenleistung
In diesem Produkt ist es auch möglich, Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung durchzuführen. Hier können die für die Sanierung verbundenen Kosten (Materialkosten) förderfähig angesetzt werden. Der fachgerechte Einbau wird durch uns im Rahmen der Baubegleitung mit der „Bestätigung nach Durchführung (BnD) bescheinigt.
Fachplanung und Baubegleitung
Die Einbindung eines/einer zertifizierten Energie-Effizienz-Experten/-Expertin für die Beantragung des Förderverfahrens ist nach der geltenden Richtlinie BEG WG notwendig. Wir entwickeln unabhängig ein Gesamtkonzept für den Wärmeschutz der Gebäudehülle und den Einsatz einer auf erneuerbaren basierenden Heizungstechnik, erstellen die „Bestätigung nach Antrag“ (BzA), führen die Bauabnahme durch und erstellen nach Sanierungsabschluss mit der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen (TMA) und die Einsparungen an Primär- und Endenergie sowie den CO2-Ausstoß.
Die KfW fördert die Baubegleitung mit 50 % der förderfähigen Kosten. Das Honorar für die Fachplanung/Baubegleitung bei einem 1- oder 2-Familienhaus in der EE- oder NH-Klasse kann bis zu 10.000 €/Wohneinheit; bei einem Mehrfamilienhaus 4.000 €/WE oder max. 40.000 € betragen.
Wichtig:
Pflichten des Zuschussempfängers
Der Zuschussempfänger hat Auskunfts- und Sorgfaltspflichten. Dieser ist verpflichtet, innerhalb von 10 Jahren nach Zuschusszusage der KfW auf Verlangen vorzulegen: